In den USA begebene und auf USD lautende Anleihen ausländischer Schuldner (a foreign bond issued by non-American borrowers on the US-American market). Yankee ist ein Spitzname (nickname: something used as a joke), mit dem Bürger der USA im Ausland häufig belegt werden.
– Siehe Goethe-Anleihe.
Quelle: Professor Dr. Gerhard Merk, SiegenIm Jargon der amerikanischen Geldhändler eine Milliarde USD (in American currency trading one billion dollar; Yard is derived from the term "milliard" which is used in some European languages and is equivalent to the number one billion used in American English).
– Siehe Börsensprache, Finanzsprache.
Quelle: Professor Dr. Gerhard Merk, Siegen1 In der Finanzfachsprache die Börsenordnung der Wertpapierbörse in London.
2 Das 1985 festgelegte Regelwerk für CD-ROMs, das alle Anforderungen in Bezug auf die einzelnen Parameter einer CD-ROM definiert. Diese Standardisierung stellte sicher, dass CD-ROMs weltweit auch bei Banken auf allen Laufwerken verwendet werden können.
Quelle: Professor Dr. Gerhard Merk, SiegenRendite eines Wertpapiers - und hier besonders von Unternehmensanleihen gesagt -, errechnet auf der Grundlage des frühest möglichen Kündigungstermins.
– Siehe Kündigungsoption, Sperrfrist, Umwandlung.
Quelle: Professor Dr. Gerhard Merk, SiegenIn der Versicherung seit 1950 international geltende Grundsätze für die Verteilung der Kosten, wenn Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr (Grosse Havarie; general average) befreit werden müssen. Diese Regeln werden frachtvertraglich fast immer vereinbart und ersetzen dann besondere gesetzliche Vorschriften in den einzelnen Ländern.
– Siehe Dispacheurgeld, Havariegeld, Schutzgeld.
Quelle: Professor Dr. Gerhard Merk, SiegenNach dem US-amerikanischen Finanzfachmann Owen D. Young (1874-1962) benannte Anleihe des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1930 mit einem Kupon von 5,5 Prozent und einem Volumen von 1,47 Milliarden Goldmark. Der 1933 ins Amt gekommene deutsche Reichskanzler Adolf Hitler stoppte die Bedienung der Anleihe. - In der Londoner Schuldenkonferenz 1953 regelte die Bundesrepublik Deutschland dann Ansprüche aus dieser Begebung. Trotzdem kam es vereinzelt zu Schadensersatz-Forderungen an Deutschland in Zusammenhang mit dieser Anleihe. Auch in Bezug auf andere, in der Londoner Schuldenkonferenz geregelter Anleihen kam es zu Rechtsstreiten.
– Siehe Dawes-Anleihe, Kammer für Wertpapierbereinigung, Reichstitel, Staatsschulden, verweigerte, Wertpapiere, risikolose.
Quelle: Professor Dr. Gerhard Merk, Siegen